Ob Gaswechsel, Neukundenbonus oder die richtige Reaktion auf eine Preiserhöhung – diese Ratgebersammlung begleitet Sie durch alle wichtigen Entscheidungen rund um Ihren Gasanbieter und Ihren Verbrauch.
Gas ist für die meisten Haushalte mit Zentralheizung der größte Einzelposten bei den Energiekosten. Gleichzeitig bleiben viele Verbraucher jahrelang beim selben Anbieter – oft dem lokalen Grundversorger – ohne zu prüfen, ob günstigere Optionen verfügbar sind. Dabei unterscheiden sich die Gastarife je nach Region und Anbieter zum Teil erheblich: Zwischen der lokalen Grundversorgung und günstigen Sondervertragsanbietern kann die Differenz mehrere Hundert Euro im Jahr betragen.
Seit der Liberalisierung des deutschen Gasmarktes können Privathaushalte frei zwischen liefernden Anbietern wählen. Entscheidend: Die Gasleitungen, der Netzanschluss und die technische Infrastruktur bleiben vollständig unverändert. Es ändert sich nur, welches Unternehmen Ihnen das Gas liefert und die Abrechnung erstellt. Das Netz bleibt in der Hand des regionalen Netzbetreibers.
Besonders lohnend ist ein Gaswechsel direkt nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, nach einer Preiserhöhung (dann gilt das Sonderkündigungsrecht) oder wenn Sie noch nie aktiv einen Gasvertrag gewählt haben. In letzterem Fall befinden Sie sich wahrscheinlich in der Grundversorgung und zahlen Aufschläge, die sich durch einen einmaligen Wechsel vermeiden lassen.
Hinweis: Gaspreise können sich unterjährig verändern. Vergleichen Sie regelmäßig – besonders nach Ablauf eines Sondervertrags oder wenn Ihr Anbieter eine Preisanpassung ankündigt.
Für den Vergleich und den Wechsel brauchen Sie einige Angaben aus Ihrem bestehenden Vertrag oder Ihrer letzten Jahresabrechnung. Diese Informationen sind standardmäßig auf jeder deutschen Gasrechnung zu finden:
Mit diesen Daten können Sie in einem Vergleichsportal passende Angebote für Ihre Region finden. Achten Sie beim Vergleich auf den Gesamtjahrespreis – also Arbeitspreis (ct/kWh) × Jahresverbrauch (kWh) + Grundpreis (€/Monat) × 12. Der beworbene Kilowattstundenpreis allein ist ohne Berücksichtigung des Grundpreises kaum aussagekräftig.
Prüfen Sie außerdem: Wie lange gilt die Preisgarantie? Ist der Tarif mit oder ohne Mindestlaufzeit? Gibt es Neukundenboni, und wie sind diese im Gesamtjahrespreis einzurechnen?
Der Gaswechsel verläuft nach einem bewährten und für Sie weitgehend automatisierten Ablauf. Nach dem Online-Abschluss bei einem neuen Anbieter erhalten Sie eine Auftragsbestätigung per E-Mail. In der Regel übernimmt der neue Anbieter die Kündigung Ihres bestehenden Vertrags beim alten Versorger in Ihrem Namen und koordiniert den technischen Lieferantenwechsel mit dem zuständigen Netzbetreiber.
Die Umschaltung dauert in der Regel vier bis sechs Wochen – in dieser Zeit passiert für Sie nichts Sichtbares. Die Gasversorgung wird zu keinem Zeitpunkt unterbrochen. Am Ende der Laufzeit erhalten Sie eine Abschlussrechnung Ihres alten Anbieters auf Basis des Zählerstands zum Wechselstichtag. Lesen Sie zu diesem Datum Ihren Zähler ab und halten Sie den Wert fest, damit Sie die Abrechnung überprüfen können.
Besonderheit für Mieter: In einer Wohnung mit eigener Gasetagenheizung können Sie den Gasanbieter in der Regel selbst wählen. Anders verhält es sich bei Zentralheizungen im Miethaus: Dort hält oft der Vermieter den Vertrag mit dem Gasversorger – ein Einzelmieterwechsel ist dann nicht möglich. Sie können jedoch gemeinsam mit anderen Mietern oder dem Vermieter auf einen Tarif-Wechsel hinwirken.
Eine Ankündigung zur Gaspreiserhöhung ist unangenehm – aber sie gibt Ihnen ein wertvolles Werkzeug an die Hand: das gesetzliche Sonderkündigungsrecht. Sobald Ihr Gasversorger eine Preisanpassung nach oben ankündigt, dürfen Sie den Vertrag fristlos zum Wirksamkeitsdatum der Erhöhung kündigen. Dieses Recht gilt unabhängig von Ihrer regulären Kündigungsfrist und auch dann, wenn Ihr Vertrag noch Mindestlaufzeit hat.
Die Voraussetzungen: Die Preiserhöhung muss Ihnen mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamkeitsdatum schriftlich angekündigt worden sein und die neue Preisstruktur klar darlegen. Ihr Sonderkündigungsschreiben muss innerhalb dieser Frist beim Anbieter eingehen. Nach dem Wirksamkeitsdatum erlischt das Sonderkündigungsrecht wieder.
Nutzen Sie eine Preiserhöhung als Anlass für einen Vergleich: In vielen Fällen finden Sie am Markt günstigere Angebote als das, was Ihr Anbieter nach der Erhöhung verlangt. Der Wechsel nach Sonderkündigung folgt demselben Ablauf wie ein regulärer Wechsel – der neue Anbieter übernimmt die Organisation.
Ein häufiger und vermeidbarer Fehler: Der monatliche Abschlag wird über Jahre nicht angepasst, obwohl sich Verbrauch oder Tarif geändert haben. Zu niedrige Abschläge führen zu einer unangenehm hohen Nachzahlung am Jahresende; zu hohe Abschläge sind zinslose Darlehen an Ihren Anbieter.
Lesen Sie Ihren Gaszähler regelmäßig ab – idealerweise monatlich – und vergleichen Sie den Verbrauch mit dem Vorjahr. Starke Abweichungen (über 10 Prozent ohne erklärbare Ursache) können auf technische Probleme wie undichte Anschlüsse oder einen fehlerhaften Zähler hinweisen. Melden Sie solche Auffälligkeiten Ihrem Anbieter und verlangen Sie eine Zählerprüfung.
Die Jahresabrechnung sollte immer den Anfangs- und End-Zählerstand, den Verbrauch in m³ und kWh sowie den Gesamtpreis ausweisen. Vergleichen Sie die berechneten kWh mit Ihrem selbst abgelesenen Verbrauch. Mit dem Gasrechner können Sie Ihren Jahresbedarf und die erwarteten Kosten schnell selbst überschlagen, bevor Sie Tarife vergleichen oder Einspruch gegen eine Abrechnung einlegen.
Wer seinen CO₂-Fußabdruck beim Heizen reduzieren möchte, kann auf zertifizierte Ökogas-Tarife wechseln. Echtes Biomethan wird aus organischen Reststoffen (Bioabfällen, Gülle, Pflanzenresten) gewonnen und ins Erdgasnetz eingespeist. Alternativ bieten Anbieter CO₂-kompensierte Tarife an: Das geförderte Erdgas bleibt fossil, der Anbieter finanziert jedoch Klimaschutzprojekte im entsprechenden Umfang.
Achten Sie beim Kauf eines Ökogastarifs auf anerkannte Zertifizierungen wie den Grünen Strom Label oder TÜV-Zertifikate, die den tatsächlichen Biogas-Anteil oder die Qualität der Kompensationsprojekte bestätigen. Die Mehrkosten gegenüber konventionellen Tarifen sind in vielen Fällen überschaubar und werden von klimabewussten Haushalten als sinnvolle Investition betrachtet.
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