Wer keinen aktiven Gasvertrag hat, fällt automatisch in die Grundversorgung des zuständigen Netzbetreibers. Grundversorgungspreise sind in der Regel höher als Wechseltarife.
Die Gasgrundversorgung ist eine gesetzliche Pflicht: In jedem Netzgebiet muss es einen Grundversorger geben, der alle Haushaltskunden versorgt, die keinen anderen Vertrag abgeschlossen haben. Wer neu in eine Wohnung einzieht und noch keinen Vertrag hat, wird automatisch über den Grundversorger versorgt.
Grundversorgungstarife sind in der Regel teurer als am Markt verfügbare Wechseltarife. Das liegt daran, dass der Grundversorger die Verpflichtung hat, jeden Kunden aufzunehmen, und deshalb höhere Risikoaufschläge einkalkuliert. Für Haushaltskunden ist die Grundversorgung daher selten die wirtschaftlich günstigste Option.
Als Grundversorgungskunde hat man gesetzlich definierte Rechte: Die Preise sind nach gesetzlichen Vorgaben zu veröffentlichen. Preiserhöhungen müssen rechtzeitig angekündigt werden. Das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen gilt auch in der Grundversorgung.
Der Wechsel aus der Grundversorgung in einen günstigeren Tarif ist jederzeit möglich – ohne Mindestlaufzeit und mit kurzer Kündigungsfrist. Es empfiehlt sich, nach dem Einzug oder spätestens nach Erhalt der ersten Abrechnung einen Tarifvergleich durchzuführen und ggf. zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.