Tarif vergleichen, neuen Anbieter wählen, alten Vertrag kündigen – in vielen Fällen übernimmt der neue Anbieter die Kündigung. Die Gasversorgung wird beim Wechsel nicht unterbrochen.
Für einen Gasanbieterwechsel ist zunächst ein Tarifvergleich sinnvoll. Dabei zählen neben dem Arbeitspreis (Cent pro Kilowattstunde) auch der Grundpreis, die Vertragslaufzeit und enthaltene Leistungen wie Neukundenprämien. Ein Vergleich aller Konditionen gibt die Grundlage für eine informierte Entscheidung.
Nach Auswahl eines neuen Tarifs wird der Vertrag online oder telefonisch abgeschlossen. Viele Anbieter bieten an, die Kündigung beim bisherigen Anbieter zu übernehmen. In diesem Fall gibt man nur das Wunschdatum und den aktuellen Lieferanten an – der neue Anbieter koordiniert den Rest.
Die Gasversorgung wird beim Wechsel gesetzlich geschützt: Selbst wenn die Kündigung beim alten Anbieter noch nicht bestätigt ist, stellt der Netzbetreiber die Versorgung sicher. Eine Unterbrechung der Gaslieferung findet beim regulären Anbieterwechsel nicht statt.
Nach dem Wechsel erhält man eine Jahresabrechnung vom alten Anbieter, die den Verbrauch bis zum Stichtag abrechnet. Zu hohe Abschläge werden zurückerstattet, zu niedrige führen zu einer Nachzahlung. Die Abrechnung sollte sorgfältig geprüft werden, insbesondere die gemeldeten Zählerstände.