Jetzt vergleichen
StromGasInternetMietwagenService
Lieblingsportal Gas Ratgeber Sonderkündigung bei Gaspreiserhöhung
Sonderkündigung

Sonderkündigung bei Gaspreiserhöhung

Lieblingsportal-Redaktion · · Gas-Ratgeber

Kündigt der Anbieter eine Preiserhöhung an, besteht je nach Vertrag ein Sonderkündigungsrecht. Die genauen Voraussetzungen und Fristen ergeben sich aus dem Vertrag und den gesetzlichen Regelungen.

Ein Sonderkündigungsrecht entsteht typischerweise, wenn der Gasanbieter die Preise für den laufenden Vertrag erhöht. Die Ankündigung der Preiserhöhung ist dabei entscheidend: Sie muss dem Kunden schriftlich mitgeteilt werden, in der Regel mit einem angemessenen zeitlichen Vorlauf. Aus dieser Mitteilung geht auch die für die Sonderkündigung relevante Frist hervor.

Um das Sonderkündigungsrecht zu nutzen, muss die Kündigung fristgerecht eingereicht werden – in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung, zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung. Eine zu späte Kündigung kann das Sonderkündigungsrecht verfallen lassen.

Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen und auf das Sonderkündigungsrecht Bezug nehmen. Neben dem Namen, der Adresse und der Kundennummer empfiehlt sich der Hinweis auf die angekündigte Preiserhöhung als Kündigungsgrund. Eine Bestätigung des Eingangs sollte aufbewahrt werden.

Parallel zur Sonderkündigung lohnt sich ein Tarifvergleich: Wenn der bisherige Anbieter die Preise erhöht, ist es ein guter Zeitpunkt, andere Angebote zu prüfen. Wer zu einem günstigeren Anbieter wechselt, kann die Kündigung häufig direkt beim neuen Anbieter beauftragen. Die Versorgung wird beim Wechsel nicht unterbrochen.

Das Sonderkündigungsrecht greift nur bei echten einseitigen Preiserhöhungen durch den Anbieter. Indexgebundene Tarife, bei denen sich der Preis nach einem vereinbarten Marktindex richtet, lösen das Sonderkündigungsrecht in aller Regel nicht aus – die Preisanpassung ist dort bereits vertraglich vereinbart. Verbraucher, die sich bei ihrer Situation unsicher sind, können sich kostenfrei an die örtliche Verbraucherzentrale wenden, die auch bei der Formulierung der Kündigung berät.

Beim anschließenden Wechsel zu einem neuen Tarif sollte nicht allein der Arbeitspreis verglichen werden. Grundpreis, Vertragslaufzeit und das Vorhandensein einer Preisgarantie sind ebenso relevante Kriterien. Ein Tarif ohne Mindestlaufzeit gibt bei künftigen Preisbewegungen erneut volle Wechselfreiheit.

Gasanbieter vergleichen
PLZ eingeben und verfügbare Gastarife für Ihre Region prüfen.
Zum Gasvergleich →
Gasvertrag kündigen?
Kündigungsvorlage → Gasrechner →