Die Kündigungsfrist steht im Vertrag. Bei einer Preiserhöhung besteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Beim Wechsel zu einem neuen Anbieter übernimmt dieser häufig die Kündigung.
Jeder Gasvertrag enthält eine Regelung zur ordentlichen Kündigung. Häufig gilt eine Frist von vier bis sechs Wochen zum Laufzeitende oder zum Ende einer Verlängerungsperiode. Wer die Frist versäumt, bleibt in der Regel automatisch Kunde, meist mit einer kürzeren Folgelaufzeit. Das Kündungsdatum sollte daher frühzeitig vorgemerkt werden.
Die Kündigung kann schriftlich per Brief oder E-Mail erfolgen. Viele Anbieter haben auch Online-Kündigungsformulare. Eine Bestätigung des Eingangs sollte eingefordert oder aufbewahrt werden. Bei postalischer Kündigung ist ein Einschreiben mit Rückschein empfehlenswert.
Beim Wechsel zu einem neuen Gasanbieter besteht häufig die Möglichkeit, die Kündigung durch den neuen Anbieter durchführen zu lassen. Dafür gibt man beim Vertragsabschluss den Namen des bisherigen Anbieters und die Kundennummer an. Der neue Anbieter übernimmt dann die Koordination des Wechseltermins.
Für die Kündigung ist keine Begründung erforderlich. Wer wechselt, muss lediglich fristgerecht und in der richtigen Form kündigen. Der Anbieter ist verpflichtet, die Kündigung zu bestätigen und das Abmeldedatum schriftlich mitzuteilen. Diese Bestätigung sollte mindestens ein Jahr aufbewahrt werden, falls Rückfragen zur Abschlussrechnung entstehen.
Nach der Kündigung empfehlen sich zwei Schritte: Erstens den Endverbrauch in der Abschlussrechnung des alten Anbieters prüfen – der angegebene Schlussstand sollte mit dem eigenen abgelesenen Zählerstand übereinstimmen. Zweitens sicherstellen, dass der neue Anbieter die Übernahme bestätigt hat, bevor die alte Lieferung endet. Wer die Kündigung über den neuen Anbieter abwickelt, übergibt ihm Kundennummer und bisherigen Anbieter – die Koordination des Wechseltermins übernimmt dieser dann vollständig.