Der Abschlag richtet sich nach dem Jahresverbrauch. Liegt er zu hoch, kann man ihn beim Anbieter anpassen lassen. Ein zu niedriger Abschlag führt zur Nachzahlung bei der Jahresabrechnung.
Der Gasabschlag ist eine monatliche Vorauszahlung, die sich am geschätzten Jahresverbrauch orientiert. Grundlage ist in der Regel der Verbrauch des Vorjahres. Zieht man neu ein oder hat sich das Heizverhalten geändert, kann der Abschlag vom tatsächlichen Verbrauch abweichen.
Ist der Abschlag deutlich zu hoch – etwa weil man sparsamer heizt oder in eine kleinere Wohnung gezogen ist –, kann man beim Anbieter eine Absenkung beantragen. Dabei sollte man den tatsächlichen Verbrauch oder zumindest eine realistische Schätzung angeben. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Absenkung zu akzeptieren, wenn der Abschlag angemessen ist.
Ein zu niedriger Abschlag hingegen führt bei der Jahresabrechnung zu einer Nachzahlung. Wer merkt, dass der aktuelle Abschlag deutlich unter dem tatsächlichen Verbrauch liegt, kann proaktiv eine Anhebung beantragen, um hohe Einmalzahlungen zu vermeiden.
Die Jahresabrechnung ist der Ausgleich zwischen geleisteten Vorauszahlungen und tatsächlichem Verbrauch. Sie enthält den Verbrauch laut Zählerstand, multipliziert mit dem Arbeitspreis, zuzüglich Grundpreis, abzüglich geleisteter Abschläge. Die Abrechnung sollte auf Plausibilität geprüft werden – insbesondere die Zählerstände.