Wer auf einer längeren Fahrt abwechseln möchte, muss jeden weiteren Fahrer im Mietvertrag eintragen lassen. Ein nicht eingetragener Fahrer am Steuer verletzt die Vertragsbedingungen – mit erheblichen Konsequenzen im Schadensfall.
Beim Mietwagen gilt: Nur die im Vertrag eingetragenen Fahrer dürfen das Fahrzeug legal steuern. Ein Verstoß dagegen kann im Schadensfall dazu führen, dass die Haftungsreduzierung (CDW) erlischt – und Sie für den vollen Schaden aufkommen müssen.
Die meisten Anbieter berechnen für jeden weiteren Fahrer eine Tagesgebühr von etwa 5 bis 15 Euro. Bei einer Wochenbuchung summiert sich das schnell auf 35 bis 105 Euro. Einige Premium-Anbieter bieten Ehe- oder Lebenspartner kostenlos als Zusatzfahrer an – prüfen Sie die Vertragsbedingungen vorab.
Der Zusatzfahrer muss bei der Fahrzeugübernahme persönlich anwesend sein und seinen gültigen Führerschein vorlegen. Personalausweis oder Reisepass kann ebenfalls verlangt werden. Ein nachträgliches Eintragen ist in der Regel nicht möglich – planen Sie das vorab.
Viele Anbieter verlangen für Zusatzfahrer dasselbe Mindestalter wie für den Hauptfahrer – häufig 21 Jahre, teils 25 Jahre für bestimmte Fahrzeugklassen. Jüngere Fahrer zahlen zusätzlich den Jungfahrer-Zuschlag, der pro Person und Tag berechnet wird.
Einige Anbieter, darunter AVIS Preferred-Mitglieder und bestimmte Kreditkarten-Inklusivleistungen, ermöglichen kostenlose Zusatzfahrer unter bestimmten Bedingungen. Vergleichen Sie beim Buchen die Gesamtkosten inklusive Zusatzfahrer-Gebühr – manchmal ist ein anderer Anbieter günstiger, obwohl der Grundpreis höher wirkt.
Mitglieder in Treueprogrammen der großen Vermieter (Hertz Gold, Sixt Flat, Enterprise Plus) erhalten häufig kostenlose oder vergünstigte Zusatzfahrer als Programmvorteil. Bei regelmäßiger Nutzung lohnt sich eine Mitgliedschaft bereits nach wenigen Buchungen.
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