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Umzug

Stromvertrag beim Umzug: Kündigen oder mitnehmen?

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Ein Umzug stellt viele Haushaltskunden vor die Frage: Was passiert mit dem bestehenden Stromvertrag? Die Optionen hängen vom Anbieter, dem Vertrag und dem Umzugsziel ab.

In 60 Sekunden: das Wichtigste

  • Muss ich meinen alten Stromvertrag selbst kündigen: Ja, in der Regel. Kein Anbieter kündigt automatisch bei Auszug.
  • Wie lange gilt das Sonderkündigungsrecht beim Umzug: Typisch 4–6 Wochen ab dem Umzugstermin.
  • Was tue ich, wenn der Anbieter kein Sonderkündigungsrecht gewährt: Prüfen Sie, ob Ihr neuer Wohnort außerhalb des Liefergebiets des Anbieters liegt – in diesem Fall besteht ein gesetzliches Recht auf Sonderkündigung.
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Quelle: lieblingsportal.de · https://lieblingsportal.de/strom/ratgeber/stromvertrag-umzug-kuendigung/

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Wer umzieht, muss seinen alten Stromvertrag entweder kündigen oder übertragen. Welche Option sinnvoller ist, hängt von Tarif, Restlaufzeit und Wechselbonus-Situation ab. Viele Umziehende kündigen unnötigerweise zu früh – oder zu spät.

Drei Wege beim Umzug mit bestehendem Stromvertrag

Weg A – Portabilität nutzen: Vertrag an neue Adresse mitnehmen (wenn Anbieter das erlaubt). Vorteil: keine Kündigungsfristen, keine Lücke. Weg B – Sonderkündigung wegen Umzug: Viele Verträge bieten ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug. Die Frist beträgt oft 6 Wochen. Weg C – Reguläre Kündigung: Zum nächsten regulären Kündigungstermin kündigen (oft nach 12 Monaten). Ohne Sonderkündigungsrecht.

Sonderkündigungsrecht wegen Umzug: Voraussetzungen

Das Sonderkündigungsrecht gilt nicht automatisch in jedem Vertrag. Es muss im Vertrag oder AGB ausdrücklich verankert sein. Voraussetzungen typischerweise: Nachweis des neuen Wohnsitzes (Meldebescheinigung oder Mietvertrag). Kündigung innerhalb von 4–6 Wochen nach dem Umzugstermin. Manchmal: Nachweis, dass der aktuelle Anbieter am neuen Wohnort keine Lieferung anbietet. Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen oder rufen Sie den Kundendienst an.

Was passiert mit dem Wechselbonus bei vorzeitiger Kündigung?

Das hängt von der Vertragsklausel ab. In manchen Verträgen wird der Bonus anteilig zurückgefordert, wenn Sie vor Ende der Mindestlaufzeit kündigen. In anderen wird er bei Umzug erhalten. Lesen Sie die AGB zur Bonusrückforderung oder fragen Sie den Anbieter direkt nach der Umzugsregelung. Ein sorgfältiger Vergleich kann die Rückforderung oft vermeiden.

Kündigung der alten Wohnung kommunizieren

Schreiben Sie die Kündigung schriftlich mit: Ihre Kundennummer, aktueller Vertragsstandort, Datum der letzten Versorgung (= Tag vor Auszug), Zählerstand am Auszugstag, neue Anschrift für eventuelle Rückerstattungen. Per Einschreiben oder per bestätigter Online-Kündigung – beide Wege sind rechtswirksam.

Zählerstand beim Auszug: Das Dokument für die Abschlussrechnung

Der Zählerstand am Auszugstag ist die Berechnungsgrundlage für die Abschlussrechnung. Melden Sie ihn selbst beim Anbieter – oder vereinbaren Sie einen Ablesebesuch. Wenn der Ablese-Termin des Anbieters erst Wochen nach Ihrem Auszug liegt, schätzt der Anbieter den Verbrauch. Ihr eigener Nachweis schützt vor Schätzungsfehlern.

Wie lange dauert die Abschlussrechnung?

Abschlussrechnungen kommen typischerweise 4–12 Wochen nach Auszug. Wenn eine Kaution oder Guthaben besteht, wird dieses mit der Abschlussrechnung verrechnet oder separat erstattet. Falls Sie nach 12 Wochen noch keine Abschlussrechnung erhalten haben, fragen Sie schriftlich nach – mit Bitte um Bestätigung des Auszugsdatums.

Doppelte Abrechnung vermeiden: Koordination von Alt- und Neuvertrag

Achten Sie auf Überschneidungen: Beginnt Ihr neuer Vertrag an der neuen Adresse schon am gleichen Tag, an dem der alte noch läuft? Das ist unproblematisch – zwei Verträge für zwei Adressen sind rechtlich möglich und üblich. Gefährlich wäre nur eine Lücke: kein Vertrag an der neuen Adresse für mehrere Tage bedeutet automatisch Grundversorgung.

Praktische Umzugs-Checkliste

Damit beim Wohnungswechsel kein Vertragsschritt verloren geht, hilft eine feste Reihenfolge: Umzugstermin notieren, Vertragsnummer und aktuelle Lieferadresse bereithalten, dem Anbieter die neue Adresse mitteilen, den Zählerstand am Auszugstag fotografieren, die Bestätigung des Vertragsendes oder der Vertragsmitnahme sichern und anschließend die Tarife für die neue Lieferadresse vergleichen. So lassen sich offene Punkte später eindeutig nachvollziehen.

Neuen Tarif am Zielort sauber vergleichen

Für den neuen Wohnort sollte nicht nur der beworbene Monatspreis betrachtet werden. Aussagekräftiger sind der Gesamtpreis für den erwarteten Jahresverbrauch, Grundpreis, Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist, Umfang einer Preisgarantie und die Bedingungen möglicher Boni. Wichtig ist außerdem, dass der gewünschte Lieferbeginn zur tatsächlichen Wohnungsübergabe passt. Bestätigungen, Zählerfoto und Abschlussrechnung sollten bis zur vollständigen Abrechnung zusammen aufbewahrt werden.

Fazit: Kündigung aktiv managen, nicht vergessen

Alte Stromverträge werden nicht automatisch beendet, wenn Sie ausziehen. Die Verantwortung liegt bei Ihnen. Früh handeln, Sonderkündigungsrecht prüfen, Zählerstand dokumentieren – das verhindert Nachforderungen und unerwartete Rechnungen nach dem Umzug.

Lieblingsportal Redaktion

Viele unterschätzen das Sonderkündigungsrecht. Wer es rechtzeitig nutzt, spart sich die Doppelzahlung der Restlaufzeit. Der entscheidende Punkt: sofort nach Umzug beim alten Anbieter anrufen – nicht erst wenn die nächste Jahresrechnung kommt.

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Sofia – digitale Lieblingsportal-Assistentin
Sofia
Digitale Lieblingsportal-Assistentin
Sofia fasst zusammen: Vergleichen Sie vor jedem Wechsel Grundpreis, Arbeitspreis und Vertragslaufzeit – nicht nur den Bonus im ersten Jahr.

Quellen & Prüfbasis

Für die fachliche Einordnung nutzt Lieblingsportal bevorzugt amtliche Stellen, Primärquellen und etablierte Verbraucherinformationen.

Die verlinkten Quellen dienen der redaktionellen Prüfbasis. Konkrete Tarife, Preise und Buchungskonditionen werden erst in der jeweiligen Vergleichsstrecke angezeigt.

Häufige Fragen

Ja, in der Regel. Kein Anbieter kündigt automatisch bei Auszug. Ausnahme: Wenn Sie das Sonderkündigungsrecht nutzen und den Anbieter aktiv informieren. Ohne Kündigung läuft der Vertrag weiter – Sie zahlen für Strom, den Sie nicht mehr beziehen.
Typisch 4–6 Wochen ab dem Umzugstermin. Danach gilt die reguläre Kündigungsfrist. Prüfen Sie Ihren Vertrag oder AGB auf den genauen Zeitraum.
Prüfen Sie, ob Ihr neuer Wohnort außerhalb des Liefergebiets des Anbieters liegt – in diesem Fall besteht ein gesetzliches Recht auf Sonderkündigung. Andernfalls: Kündigung zum regulären Termin einreichen und neuen Vertrag ab Einzugstag aufnehmen.