Ein Umzug stellt viele Haushaltskunden vor die Frage: Was passiert mit dem bestehenden Stromvertrag? Die Optionen hängen vom Anbieter, dem Vertrag und dem Umzugsziel ab.
Quelle: lieblingsportal.de · https://lieblingsportal.de/strom/ratgeber/stromvertrag-umzug-kuendigung/
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Wer umzieht, muss seinen alten Stromvertrag entweder kündigen oder übertragen. Welche Option sinnvoller ist, hängt von Tarif, Restlaufzeit und Wechselbonus-Situation ab. Viele Umziehende kündigen unnötigerweise zu früh – oder zu spät.
Weg A – Portabilität nutzen: Vertrag an neue Adresse mitnehmen (wenn Anbieter das erlaubt). Vorteil: keine Kündigungsfristen, keine Lücke. Weg B – Sonderkündigung wegen Umzug: Viele Verträge bieten ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug. Die Frist beträgt oft 6 Wochen. Weg C – Reguläre Kündigung: Zum nächsten regulären Kündigungstermin kündigen (oft nach 12 Monaten). Ohne Sonderkündigungsrecht.
Das Sonderkündigungsrecht gilt nicht automatisch in jedem Vertrag. Es muss im Vertrag oder AGB ausdrücklich verankert sein. Voraussetzungen typischerweise: Nachweis des neuen Wohnsitzes (Meldebescheinigung oder Mietvertrag). Kündigung innerhalb von 4–6 Wochen nach dem Umzugstermin. Manchmal: Nachweis, dass der aktuelle Anbieter am neuen Wohnort keine Lieferung anbietet. Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen oder rufen Sie den Kundendienst an.
Das hängt von der Vertragsklausel ab. In manchen Verträgen wird der Bonus anteilig zurückgefordert, wenn Sie vor Ende der Mindestlaufzeit kündigen. In anderen wird er bei Umzug erhalten. Lesen Sie die AGB zur Bonusrückforderung oder fragen Sie den Anbieter direkt nach der Umzugsregelung. Ein sorgfältiger Vergleich kann die Rückforderung oft vermeiden.
Schreiben Sie die Kündigung schriftlich mit: Ihre Kundennummer, aktueller Vertragsstandort, Datum der letzten Versorgung (= Tag vor Auszug), Zählerstand am Auszugstag, neue Anschrift für eventuelle Rückerstattungen. Per Einschreiben oder per bestätigter Online-Kündigung – beide Wege sind rechtswirksam.
Der Zählerstand am Auszugstag ist die Berechnungsgrundlage für die Abschlussrechnung. Melden Sie ihn selbst beim Anbieter – oder vereinbaren Sie einen Ablesebesuch. Wenn der Ablese-Termin des Anbieters erst Wochen nach Ihrem Auszug liegt, schätzt der Anbieter den Verbrauch. Ihr eigener Nachweis schützt vor Schätzungsfehlern.
Abschlussrechnungen kommen typischerweise 4–12 Wochen nach Auszug. Wenn eine Kaution oder Guthaben besteht, wird dieses mit der Abschlussrechnung verrechnet oder separat erstattet. Falls Sie nach 12 Wochen noch keine Abschlussrechnung erhalten haben, fragen Sie schriftlich nach – mit Bitte um Bestätigung des Auszugsdatums.
Achten Sie auf Überschneidungen: Beginnt Ihr neuer Vertrag an der neuen Adresse schon am gleichen Tag, an dem der alte noch läuft? Das ist unproblematisch – zwei Verträge für zwei Adressen sind rechtlich möglich und üblich. Gefährlich wäre nur eine Lücke: kein Vertrag an der neuen Adresse für mehrere Tage bedeutet automatisch Grundversorgung.
Damit beim Wohnungswechsel kein Vertragsschritt verloren geht, hilft eine feste Reihenfolge: Umzugstermin notieren, Vertragsnummer und aktuelle Lieferadresse bereithalten, dem Anbieter die neue Adresse mitteilen, den Zählerstand am Auszugstag fotografieren, die Bestätigung des Vertragsendes oder der Vertragsmitnahme sichern und anschließend die Tarife für die neue Lieferadresse vergleichen. So lassen sich offene Punkte später eindeutig nachvollziehen.
Für den neuen Wohnort sollte nicht nur der beworbene Monatspreis betrachtet werden. Aussagekräftiger sind der Gesamtpreis für den erwarteten Jahresverbrauch, Grundpreis, Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist, Umfang einer Preisgarantie und die Bedingungen möglicher Boni. Wichtig ist außerdem, dass der gewünschte Lieferbeginn zur tatsächlichen Wohnungsübergabe passt. Bestätigungen, Zählerfoto und Abschlussrechnung sollten bis zur vollständigen Abrechnung zusammen aufbewahrt werden.
Alte Stromverträge werden nicht automatisch beendet, wenn Sie ausziehen. Die Verantwortung liegt bei Ihnen. Früh handeln, Sonderkündigungsrecht prüfen, Zählerstand dokumentieren – das verhindert Nachforderungen und unerwartete Rechnungen nach dem Umzug.
Viele unterschätzen das Sonderkündigungsrecht. Wer es rechtzeitig nutzt, spart sich die Doppelzahlung der Restlaufzeit. Der entscheidende Punkt: sofort nach Umzug beim alten Anbieter anrufen – nicht erst wenn die nächste Jahresrechnung kommt.
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