Nach dem Einzug in eine neue Wohnung läuft die Stromversorgung zunächst automatisch über den lokalen Grundversorger. Dieser Tarif ist häufig nicht der günstigste – daher lohnt sich ein Vergleich direkt zum Einzug.
Ziehen Sie in eine neue Wohnung ein, tritt automatisch der lokale Grundversorger als Energielieferant auf – auch wenn Sie keinen Vertrag abschließen. Dieser Automatismus ist gesetzlich geregelt und sorgt dafür, dass Sie nie ohne Strom sind. Sie müssen nichts aktiv tun, um versorgt zu werden.
Den Zählerstand am Einzugstag ablesen und notieren ist wichtig. Am besten machen Sie ein Foto mit Zeitstempel. Dieser Anfangszählerstand wird später für die erste Abrechnung des Anbieters benötigt. Den Zählerstand können Sie dem Netzbetreiber oder dem Grundversorger mitteilen.
Den Grundversorger wechseln können Sie jederzeit – auch unmittelbar nach dem Einzug. Es gibt keine Mindestverweildauer. Wenn Sie direkt zum Einzug einen Sondertarif wählen, müssen Sie sich nicht um die Abmeldung beim Grundversorger kümmern – das übernimmt der neue Anbieter.
Für die Ummeldung und den Wechsel benötigen Sie die Postleitzahl der neuen Wohnung und die Zählernummer (auf dem Zähler oder in älteren Abrechnungen). In manchen Fällen reicht auch die Angabe der Adresse – der Anbieter ermittelt die Zählernummer dann selbst.