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Mindestlaufzeit Stromvertrag – was bedeutet das für Kunden?

Viele Sondertarife enthalten eine Mindestlaufzeit. Was das konkret für Kündigung und Wechsel bedeutet, hängt vom Vertrag ab – hier sind die wichtigsten Punkte.

Eine Mindestlaufzeit legt fest, wie lange ein Stromvertrag mindestens gilt. Typische Werte sind 12 oder 24 Monate. Während dieser Zeit ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich. Verbraucher sollten die Mindestlaufzeit vor Vertragsschluss prüfen und die Kündigungsfristen notieren.

Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag häufig automatisch – oft um einen weiteren Monat oder um ein weiteres Jahr. Wie lang die Verlängerung dauert, steht im Vertrag. Um eine automatische Verlängerung zu verhindern, muss der Vertrag innerhalb der Kündigungsfrist – meist vier bis sechs Wochen vor Ende der Laufzeit – gekündigt werden.

Grundversorgungstarife haben keine Mindestlaufzeit. Sie können jederzeit mit einer kurzen Frist beendet werden. Sondertarife ohne Mindestlaufzeit sind eine gute Alternative für Haushalte, die flexibel bleiben wollen.

Das Sonderkündigungsrecht greift auch während einer laufenden Mindestlaufzeit – zum Beispiel bei einer Preiserhöhung durch den Anbieter. In diesem Fall können Kunden den Vertrag frühzeitig beenden, ohne eine Vertragsstrafe befürchten zu müssen.

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