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Ausland & Grenzfahrt

Mit dem Mietwagen ins Ausland: Was erlaubt ist und was nicht

Nicht jeder Mietvertrag erlaubt die Auslandsfahrt – und nicht in jedes Land. Wer ohne ausdrückliche Genehmigung die Grenze überquert, riskiert den Verlust des Versicherungsschutzes.

Für Fahrten ins Ausland mit einem Mietwagen gelten besondere Regeln. Was im Inland selbstverständlich ist, kann im Ausland den kompletten Versicherungsschutz gefährden – wenn Sie ohne Genehmigung fahren.

EU-Ausland: Meist erlaubt, aber prüfen

Die meisten deutschen Mietwagengesellschaften erlauben Fahrten in EU-Länder standardmäßig. Dennoch gibt es Einschränkungen: Osteuropäische EU-Länder wie Bulgarien oder Rumänien sind bei manchen Anbietern nur mit zusätzlicher Genehmigung oder gar nicht erlaubt. Prüfen Sie die erlaubten Länder explizit in Ihrem Mietvertrag – die Bedingungen stehen im Kleingedruckten.

Nicht-EU-Länder und spezielle Regionen

Fahrten in Nicht-EU-Länder (z. B. Türkei, Marokko, Serbien) sind meist nicht oder nur mit spezifischen Auflagen erlaubt. In manchen Fällen ist eine Grenzüberquerung mit dem Mietfahrzeug vertraglich verboten – selbst wenn die Grenzen geografisch nah sind. Halten Sie sich strikt an die vertraglichen Vorgaben.

Grüne Karte: Was Sie wissen sollten

Für Fahrten in viele Nicht-EU-Länder ist die Grüne Karte (internationales Versicherungszertifikat) erforderlich. Manche Vermieter stellen diese kostenlos aus, andere verlangen einen Aufpreis. Beantragen Sie die Grüne Karte rechtzeitig vor der Reise beim Vermieter.

Was passiert bei unerlaubter Auslandsfahrt?

Wer ohne Genehmigung ins Ausland fährt und einen Schaden verursacht, riskiert den vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes. Sie haften dann für alle Schäden am Mietfahrzeug und gegenüber Dritten aus eigener Tasche. Im schlimmsten Fall kann das die Kosten eines Totalschadens umfassen.

Auslandszulassung vorab beantragen

Klären Sie die Auslandserlaubnis immer schriftlich vorab – per E-Mail oder über das Buchungsformular. Eine mündliche Zusage reicht im Schadensfall nicht aus. Tragen Sie die geplanten Zielländer bei der Buchung ein, damit diese offiziell im Vertrag vermerkt werden.

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