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  • Grundversorger: EnBW Energie Baden-Württemberg AG
  • Netzbetreiber: Netze BW GmbH

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Aktuelle Stromtarife Weil der Stadt – laufend aktualisiert

Tarife für Weil der Stadt im Vergleich.

Im Postleitzahlenbereich 71263 liegt Weil der Stadt – eine Kleinstadt in Baden-Württemberg mit rund 19.000 Einwohnern. Als Grundversorger Strom ist hier EnBW Energie Baden-Württemberg AG tätig; als Grundversorger Gas übernimmt EnBW Energie Baden-Württemberg die Versorgungspflicht. Weil der Stadter können ihren Strom- und Gasanbieter unabhängig voneinander wechseln und dabei verfügbare Tarife vergleichen. Beim Internetanschluss steht unter anderem eine regionale Glasfasergesellschaft als Glasfaseranbieter zur Verfügung.

Im deutschen Strommarkt stehen neben regionalen Grundversorgern bundesweit aktive Anbieter wie E.ON, eprimo und MAINGAU Energie zur Auswahl. Neben dem Preis spielen Vertragslaufzeit und Preisgarantie bei der Wahl eine wichtige Rolle.

Die Kepler-Stadt im Landkreis Böblingen trägt das astronomische Erbe des Johannes Kepler als kulturhistorisches Alleinstellungsmerkmal. Johannes Kepler wurde 1571 in der Kepler-Stadt geboren; das Kepler-Geburtshaus und das Kepler-Museum am Marktplatz dokumentieren Leben und Werk des Astronomen. Kepler-Denkmal, Kepler-Gymnasium und Kepler-Straße tragen in der Kepler-Stadt den Namen des berühmten Sohnes. Die historische Altstadt der Kepler-Stadt mit Stadtmauer, Stadtturm und gotischer Stadtkirche ist ein württembergisches Baudenkmal; Kepler-Stadtführungen verbinden Altstadtarchitektur und Astronomiegeschichte.

Die Kepler-Stadt liegt im Landkreis Böblingen am Nordrand des Schwarzwaldes; der Schwarzwald beginnt westlich des Stadtgebiets. Die Nagold entwässert das südliche Stadtgebiet Richtung Calw im Nagoldtal. Leonberg als Nachbarstadt liegt nordöstlich im Böblinger Kreisgebiet; Herrenberg liegt südöstlich und Calw westlich. Die Böblinger Kreisstraßen verbinden die Kepler-Stadt mit Leonberg, Herrenberg und dem Stuttgarter Großraum.

Magstadt und Mötzingen als Nachbargemeinden im Böblinger Kreisgebiet grenzen an das Kepler-Stadt-Stadtgebiet. Renningen mit seinem Technologiepark liegt nordöstlich der Kepler-Stadt im Böblinger Landkreisraum. Rutesheim und Grafenau vervollständigen das Böblinger Kreisgebiet rund um die Kepler-Stadt. Das Böblinger Landratsamt in Böblingen ist Kreissitz für die Kepler-Stadt; Böblinger Schulen, Böblinger Kliniken und Böblinger Kulturangebote sind Teil des Kepler-Stadt-Einzugsgebiets.

Die mittelalterliche Stadtbefestigung der Kepler-Stadt ist mit Mauertürmen, Stadtgraben und Torturm bis heute teilweise erhalten. Der Kepler-Marktplatz mit Rathaus und Stadtbrunnen bildet das Zentrum der historischen Altstadt der Kepler-Stadt. Das Kepler-Gymnasium als allgemeinbildende Schule der Kepler-Stadt ist nach dem großen Astronomen benannt. Kepler-Stadtfest, Kepler-Jahrestage und astronomische Veranstaltungen machen die Kepler-Stadt zum Pilgerort für Astronomie-Interessierte. Johannes Kepler, Stadtmauer-Altstadt, Schwarzwald-Rand, Nagold-Nähe, Böblinger Kreiszugehörigkeit, Leonberger, Herrenberger und Renninger Nachbarschaft kennzeichnen die Kepler-Stadt als Solitär im Böblinger Landkreis.

Der Nagold-Radweg führt durch das Stadtgebiet der Kepler-Stadt Richtung Calw im Schwarzwald und weiter Richtung Nagold; Nagold-Talwanderweg und Nagoldauen-Naturschutzgebiet liegen im Stadtgebiet der Kepler-Stadt. Das Schwarzwald-Vorland südlich der Kepler-Stadt bietet Waldwege und Aussichtspunkte über das Böblinger Hügelland. Hildrizhausen, Ehningen und Mötzingen sind schwäbische Nachbargemeinden der Kepler-Stadt im Böblinger Kreisgebiet. Das Böblinger Hallenbad, das Böblinger Stadion und die Böblinger Eishalle sind Freizeitangebote im Böblinger Kreiszentrum nahe der Kepler-Stadt. Nagold-Radweg, Schwarzwald-Vorland, Hildrizhausen, Ehningen, Mötzingen, Böblinger Hallenbad und Kepler-Stadtmauer-Altstadt kennzeichnen die Kepler-Stadt als Lebensort zwischen Böblinger Kreiszentrum und Schwarzwald-Nordrand.

Fakten & Quellen

Bundesland
Baden-Württemberg
Einwohner
19.353
Fläche
43,2 km²
Amtliche PLZ
71263

Grundversorger: EnBW Energie Baden-Württemberg AG (Quelle: Netze BW GmbH: Feststellung der Grundversorger gem. §36 Abs.2 EnWG, geprüft 2026-09-10)

Netzbetreiber: Netze BW GmbH (Quelle: Netze BW GmbH: Feststellung der Grundversorger gem. §36 Abs.2 EnWG (Netzbetreibername im Dokumentkopf), geprüft 2026-09-10)

Quelle: Destatis Gemeindeverzeichnis-Informationssystem (GV-ISys), Stand 2026-06-30

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Der Wechsel ist kostenlos, klappt ohne Unterbrechung und dauert in der Regel 4–6 Wochen.

  1. Verbrauch ermitteln: Jahresverbrauch in kWh aus der letzten Abrechnung ablesen. Orientierung: 1-Personen-Haushalt ≈ 1.500 kWh, 3-Personen-Haushalt ≈ 3.500 kWh, 4–5 Personen ≈ 4.500 kWh.
  2. Tarife für Weil der Stadt vergleichen: PLZ 71263 eingeben – verfügbare Anbieter erscheinen im Vergleich. Ob ein Wechseltarif günstiger ist, hängt von Verbrauch und aktuellen Konditionen ab.
  3. Online wechseln: Neuen Tarif auswählen, Vertrag abschließen – der neue Anbieter kündigt beim alten Versorger für Sie. Kein eigener Aufwand, keine Versorgungsunterbrechung.

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Warum dieses Ergebnis? Methodik & Quellen

Ortsansicht von Weil der Stadt
Ortsansicht: Weil der StadtFoto: Erich Merkler · „Luftbildarchiv Erich Merkler - Weil der Stadt - 1983 - N 1-96 T 1 Nr. 507.jpg“ · CC BY 3.0 · Wikimedia Commons · Änderung: Für die Webdarstellung skaliert und in WebP neu codiert.

Weil der Stadt im Überblick

  • Bundesland: Baden-Württemberg
  • Einwohner: 19353
  • Fläche (km²): 43.17
  • Amtliche PLZ: 71263

So vergleichen Sie richtig

Für Weil der Stadt unterscheiden wir bewusst Grundversorger und Netzbetreiber (zwei verschiedene Rollen) sowie Arbeits-/Grundpreis von der Jahresgesamtsumme. Ein konkreter Vergleichsrahmen liegt für diese Stadt aktuell nicht als geprüftes Szenario vor.

Häufige Fragen zum Stromvergleich Weil der Stadt

Die tatsächlichen Strompreise ändern sich laufend und hängen von Verbrauch, PLZ, Tarifart und Anbieter ab. Der Vergleich zeigt die aktuell verfügbaren Tarife für Weil der Stadt (71263) – zum direkten Vergleich mit der Grundversorgung.
Zu Weil der Stadt gehören folgende Postleitzahlen: 71263. Einfach Ihre genaue PLZ eingeben – der Vergleich findet automatisch passende Tarife für Ihren Standort.
Neben EnBW Energie Baden-Württemberg AG als Grundversorger stehen Weil der Stadter bundesweit aktive Stromanbieter zur Wahl – darunter LichtBlick, E WIE EINFACH und MAINGAU Energie. Welche im Netzgebiet 71263 buchbar sind, zeigt ein direkter Tarifvergleich.
Die Grundversorgung in Weil der Stadt übernimmt EnBW Energie Baden-Württemberg AG. Sie ist gesetzlich geregelt als Sicherheitsnetz. Ob ein Wechseltarif günstiger ist, zeigt der aktuelle Tarifvergleich.
Vom Online-Abschluss bis zum ersten Liefertag durch den neuen Anbieter vergehen 3–6 Wochen. Keine Versorgungslücke: Das Stromnetz bleibt beim lokalen Netzbetreiber. Bei Preiserhöhungen gilt ein Sonderkündigungsrecht.
Lokaler Hinweis Weil der Stadt
Für alle Stromkunden im PLZ-Gebiet 71263 (Weil der Stadt): Ihr Grundversorger ist EnBW Energie Baden-Württemberg AG. Der Grundversorgungstarif ist gesetzlich geregelt; Sondertarife können andere Konditionen bieten. Sie wählen frei – wechseln Sie und sparen Sie nachhaltig.

EnBW Energie Baden-Württemberg AG in Weil der Stadt: Grundversorgung vs. Wechseltarif

EnBW Energie Baden-Württemberg AG sichert als Grundversorger die Basisversorgung. Konditionen von Grundversorgung und Wechseltarifen lassen sich direkt vergleichen.

Grundversorgung (EnBW Energie Baden-Württemberg AG)
  • Automatisch ohne Vertrag
  • Regulierter Tarif – oft teurer
  • Kein Kündigungsaufwand nötig
  • Monatlich kündbar (2 Wochen Frist)
Wechseltarif (günstiger)
  • Aktiv auswählen – lohnt sich
  • Wechsel aus der Grundversorgung kann sich lohnen
  • Wechsel klappt in 4–6 Wochen
  • Neuer Anbieter kündigt automatisch

Beide Optionen gelten für alle Postleitzahlen in Weil der Stadt (71263).

Tarifbegriffe einfach erklärt

Arbeitspreis
Preis pro verbrauchter Kilowattstunde (ct/kWh). Der Arbeitspreis macht bei den meisten Stromtarifen den größten Teil der variablen Kosten aus – je höher der Verbrauch, desto stärker wirkt sich dieser Preis auf die Jahresrechnung aus.
Grundpreis
Ein fixer monatlicher oder jährlicher Betrag, der unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch anfällt. Er deckt unter anderem Zählerablesung, Abrechnung und einen Teil der Netzkosten ab.
Abschlag / Monatskosten
Die monatliche Vorauszahlung (Abschlag) basiert auf dem geschätzten Jahresverbrauch. Die tatsächlichen Kosten ergeben sich erst aus der Jahresendabrechnung – mit möglicher Nachzahlung oder Guthaben, falls der reale Verbrauch abweicht.
Sofortbonus
Ein Bonus, der meist kurz nach Vertragsbeginn ausgezahlt oder mit einer der ersten Abrechnungen verrechnet wird – unabhängig vom später tatsächlich anfallenden Verbrauch.
Neukundenbonus
Ein Bonus, der in der Regel erst nach rund 12 Monaten Vertragslaufzeit mit der Jahresendabrechnung verrechnet wird und häufig vom tatsächlichen Jahresverbrauch abhängt (meist mit einem Höchstbetrag gedeckelt).
Vertragslaufzeit
Der Zeitraum, für den ein Stromtarif fest vereinbart ist (häufig 12 oder 24 Monate). Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag in der Regel automatisch, sofern nicht fristgerecht gekündigt wird.
Kündigungsfrist
Die Frist vor Vertragsende, innerhalb der eine Kündigung eingehen muss. Bei Verträgen mit einer Erstlaufzeit von mehr als einem Jahr gilt seit dem 01.03.2022 eine maximale Kündigungsfrist von einem Monat zum Laufzeitende; in der Grundversorgung beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist zwei Wochen und gilt jederzeit.
Preisgarantie: eingeschränkt vs. vollständig
Eine eingeschränkte Preisgarantie schließt meist staatlich veranlasste Preisbestandteile wie Steuern, Abgaben, Umlagen oder Netzentgelte aus – diese dürfen trotz Garantie weitergegeben werden. Eine vollständige (uneingeschränkte) Preisgarantie deckt in der Regel den Gesamtpreis ab und nimmt meist nur Änderungen der Umsatzsteuer aus.
Grundversorgung
Die gesetzlich vorgeschriebene Ersatzversorgung durch den örtlich zuständigen Strom-Grundversorger. Sie greift automatisch, etwa direkt nach dem Einzug ohne eigene Anmeldung eines Tarifs, und ist in der Regel teurer als ein Wechseltarif – dafür ohne Mindestvertragslaufzeit und mit nur zwei Wochen Kündigungsfrist.
Wechselprozess & Sonderkündigungsrecht
Beim Anbieterwechsel kündigt in der Regel der neue Anbieter den alten Vertrag automatisch mit – eine Unterbrechung der Stromversorgung ist gesetzlich ausgeschlossen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht insbesondere bei Preiserhöhungen während der Laufzeit sowie beim Umzug in eine andere Wohnung.

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