Pläne ändern sich – ob Flugausfall, Krankheit oder einfach ein anderer Reiseplan. Ob eine Mietwagenbuchung kostenlos oder kostenpflichtig storniert werden kann, hängt vom gewählten Tarif ab und sollte idealerweise schon vor der Buchung bekannt sein.
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Viele Mietwagenanbieter und Vergleichsportale bieten Tarife an, die bis kurz vor Mietbeginn – häufig 24 bis 48 Stunden vorher – kostenlos storniert werden können. Diese Tarife sind in der Regel etwas teurer als nicht stornierbare Angebote, bieten dafür aber volle Flexibilität bei Planänderungen. Die genaue Frist steht in der Buchungsbestätigung und sollte vor der Buchung geprüft werden, nicht erst beim Stornierungswunsch.
Günstigere Prepaid-Tarife, bei denen der volle Betrag schon bei Buchung bezahlt wird, sind oft gar nicht oder nur gegen eine Stornogebühr stornierbar. Manche Anbieter erstatten einen Teilbetrag, andere gar nichts. Wer sich bei den Reiseplänen noch unsicher ist, sollte den möglichen Preisvorteil eines Prepaid-Tarifs gegen das Risiko eines Totalverlusts bei Planänderung abwägen.
Die Stornierung erfolgt in der Regel über denselben Kanal wie die Buchung: über das Kundenkonto beim Vergleichsportal oder direkt beim Vermieter, per Stornierungslink in der Buchungsbestätigungs-E-Mail, oder telefonisch über den Kundenservice. Nach erfolgreicher Stornierung sollte eine schriftliche Bestätigung angefordert und aufbewahrt werden – sie ist der Nachweis für eine eventuell fällige Rückerstattung.
Bei kostenlos stornierbaren Tarifen, die bereits vollständig oder teilweise bezahlt wurden, dauert die Rückerstattung je nach Zahlungsmethode und Anbieter typischerweise einige Werktage bis zu zwei bis drei Wochen. Kreditkartenzahlungen werden meist schneller zurückgebucht als andere Zahlungswege. Bleibt die Rückerstattung deutlich länger aus, lohnt sich eine schriftliche Nachfrage unter Angabe der Buchungsnummer.
Wird die Anreise durch einen Flugausfall oder eine erhebliche Verspätung unmöglich, gelten dieselben Stornobedingungen des gebuchten Tarifs wie bei jedem anderen Stornierungsgrund – ein Flugproblem begründet für sich genommen kein automatisches kostenloses Sonderstornierungsrecht beim Mietwagenanbieter. Einige Anbieter zeigen sich bei nachgewiesenem Flugausfall kulant, das ist aber eine freiwillige Einzelfallentscheidung und keine vertragliche Pflicht.
Wird eine Buchung weder storniert noch angetreten (No-Show), gilt in der Regel der ungünstigste Fall: Bei Prepaid-Tarifen entfällt meist jede Rückerstattung, bei eigentlich kostenlos stornierbaren Tarifen kann die Kulanzfrist durch das Nichterscheinen verfallen sein. Wer die Reise nicht antreten kann, sollte die Buchung daher so früh wie möglich aktiv stornieren – auch wenn keine Rückerstattung mehr zu erwarten ist, vermeidet eine aktive Stornierung mögliche Folgekosten wie eine automatische Nachbuchung oder Vertragsstrafe bei manchen Anbietern.
Bei vielen Anbietern ist eine Umbuchung (anderes Datum, andere Station, andere Fahrzeugklasse) möglich, ohne die Buchung komplett zu stornieren. Das kann günstiger sein als eine Stornierung mit anschließender Neubuchung, besonders wenn der ursprüngliche Tarif inzwischen teurer geworden ist. Die Bedingungen für Umbuchungen stehen ebenfalls in den Buchungsbedingungen und sollten vor einer vollständigen Stornierung geprüft werden.
Vor der Buchung: Stornobedingungen explizit lesen, nicht nur den Preis vergleichen. Stornofrist notieren (Kalendereintrag). Bei unsicheren Reiseplänen den Aufpreis für einen kostenlos stornierbaren Tarif gegen das Stornorisiko eines Prepaid-Tarifs abwägen. Bei der Stornierung: schriftliche Bestätigung anfordern und aufbewahren, Buchungsnummer griffbereit halten, bei ausbleibender Rückerstattung nach angemessener Frist schriftlich nachfragen.
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