Bei anhaltend schlechter Leistung kann je nach Vertrag ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Die genauen Voraussetzungen ergeben sich aus dem Vertrag und den gesetzlichen Regelungen.
Wenn die tatsächliche Internetgeschwindigkeit dauerhaft erheblich von der vertraglich zugesicherten Leistung abweicht, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Minderung oder auf außerordentliche Kündigung bestehen. Die genauen Bedingungen hängen vom jeweiligen Vertrag ab.
Voraussetzung ist in der Regel der dokumentierte Nachweis der schlechten Leistung. Die Bundesnetzagentur stellt ein offizielles Messtool zur Verfügung, das für eine rechtlich relevante Dokumentation geeignet ist. Regelmäßige Messungen über einen definierten Zeitraum dokumentieren das Muster.
Zunächst sollte der Anbieter kontaktiert und die mangelnde Leistung gemeldet werden. Der Anbieter hat in der Regel das Recht, das Problem zu beheben. Bleibt die Leistung nach mehreren Meldungen weiterhin unzureichend, können weitergehende Schritte in Betracht kommen.
Im Zweifelsfall ist eine Beratung durch eine Verbraucherzentrale empfehlenswert. Die Konditionen für eine außerordentliche Kündigung variieren je nach Vertrag. Eine fachkundige Einschätzung hilft, die eigene Situation richtig zu beurteilen.