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Kündigung

Internetvertrag kündigen – was ist zu beachten?

Kündigung schriftlich oder per E-Mail – die Frist steht im Vertrag. Bei Preiserhöhung oder schlechter Leistung kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Die Bedingungen variieren je Anbieter.

Die Kündigung eines Internetvertrags sollte fristgerecht erfolgen. Die Kündigungsfrist ist im Vertrag angegeben und beträgt üblicherweise einen Monat zum Laufzeitende oder zum Ende einer Vertragsverlängerungsperiode.

Die Form der Kündigung ist ebenfalls vertragsabhängig: Viele Anbieter akzeptieren eine Kündigung per E-Mail oder über ein Online-Formular. Eine schriftliche Bestätigung des Eingangs sollte eingefordert oder aufbewahrt werden.

Bei einer Preiserhöhung steht Verbrauchern je nach Vertragsgestaltung ein Sonderkündigungsrecht zu. Dieses muss fristgerecht nach Bekanntgabe der Erhöhung ausgeübt werden. Die genauen Voraussetzungen ergeben sich aus dem Vertrag.

Wer gleichzeitig zu einem neuen Anbieter wechselt, kann in vielen Fällen die Kündigung beim alten Anbieter durch den neuen Anbieter vornehmen lassen. Das vereinfacht den Prozess und stellt sicher, dass keine Lücke in der Versorgung entsteht.

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