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Als Mieter den Internetanbieter frei wählen

Mieter können ihren Internetanbieter grundsätzlich frei wählen. Ausnahmen können bestimmte Sammelverträge im Haus sein – die genauen Bedingungen stehen im Mietvertrag.

Grundsätzlich gilt: Mieter haben das Recht, ihren Internetanbieter frei zu wählen. Ein Vermieter kann Mieter nicht dauerhaft an einen bestimmten Anbieter binden. Der technische Anschluss im Haus steht in der Regel allen zugelassenen Anbietern offen.

Ausnahmen bestehen bei sogenannten Sammelverträgen: Wenn der Vermieter einen Kollektivvertrag für alle Einheiten im Haus abgeschlossen hat, können besondere Konditionen gelten. Solche Sammelverträge haben in der Regel eine begrenzte Laufzeit.

Wenn eine Neuinstallation einer Leitung oder eines Verteilers erforderlich ist, sollte das vorab mit dem Vermieter besprochen werden. Eingriffe in die Gebäudeinfrastruktur bedürfen in der Regel der Zustimmung des Eigentümers.

In der Praxis können Mieter in den meisten Fällen unkompliziert einen Tarifvergleich durchführen und einen neuen Anbieter wählen. Bei Unklarheiten empfiehlt sich ein Blick in den Mietvertrag oder ein kurzes Gespräch mit dem Vermieter.

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