Beim Einzug in eine Wohnung mit Gasanschluss muss der Lieferant informiert werden, beim Auszug entsprechend abgemeldet. Beides ist unkompliziert, wenn Zählerstand und Termine rechtzeitig geklärt sind — eine Versorgungslücke entsteht dabei nicht.
PLZ und Jahresverbrauch eingeben – so startet der Vergleich mit den für Ihren Haushalt relevanten Angaben.
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Beim Einzug in eine neue Wohnung mit Gasanschluss gibt es zwei Situationen: Entweder besteht bereits ein Gasvertrag für die Wohnung (z. B. vom Vormieter übernehmbar oder vom Vermieter organisiert), oder es muss ein komplett neuer Vertrag abgeschlossen werden. Im zweiten Fall ist zunächst ein Tarifvergleich sinnvoll — dabei PLZ und geschätzten Jahresverbrauch angeben, dann den gewünschten Anbieter online oder telefonisch beauftragen.
Wichtig für die Anmeldung: Einzugsdatum, Zählernummer (steht auf dem Gaszähler) und Zählerstand am Einzugstag. Ohne diese Angaben kann der neue Vertrag nicht korrekt zum richtigen Stichtag starten. Der Zählerstand sollte am Übergabetag der Wohnung abgelesen und möglichst mit Foto dokumentiert werden — idealerweise gemeinsam mit dem Vormieter im Übergabeprotokoll.
Manche Vermieter oder Vormieter bieten an, den laufenden Gasliefervertrag zu übernehmen (Vertragsübernahme). Das kann sinnvoll sein, wenn der bestehende Tarif günstig ist und keine lange Mindestlaufzeit mehr hat. In den meisten Fällen ist jedoch ein eigener, neu abgeschlossener Vertrag sinnvoller — nur so lässt sich der aktuell günstigste Tarif für den eigenen Verbrauch wählen, statt einen möglicherweise veralteten Tarif des Vormieters zu übernehmen.
Wird kein aktiver Schritt unternommen, bleibt die Wohnung nicht ohne Gasversorgung: Der zuständige Grundversorger liefert automatisch, sobald der Zähler Verbrauch registriert und niemand anders als Lieferant gemeldet ist. Das ist gesetzlich als Auffanglösung vorgesehen — meist aber teurer als ein selbst gewählter Sondertarif, weshalb eine aktive Anmeldung beim gewünschten Anbieter sinnvoller ist.
Beim Auszug ist der laufende Gasvertrag zu kündigen oder — falls der Nachmieter übernimmt — eine Vertragsübernahme zu vereinbaren. Ohne aktive Abmeldung läuft der Vertrag weiter und wird weiter abgerechnet, auch wenn man selbst nicht mehr in der Wohnung wohnt. Die Kündigung zum Auszugstermin sollte daher rechtzeitig schriftlich beim Anbieter eingereicht werden — am besten direkt nach Unterschrift des neuen Mietvertrags für die alte Wohnung.
Auch beim Auszug gilt: Zählerstand am letzten Tag ablesen und dokumentieren, idealerweise mit Unterschrift des Nachmieters oder Vermieters im Übergabeprotokoll. Dieser Wert ist die Grundlage für die Schlussabrechnung — ohne dokumentierten Stand kann es zu Streitigkeiten über den tatsächlichen Verbrauch zwischen altem und neuem Bewohner kommen.
Für die Anmeldung bei Einzug gibt es keine gesetzliche Mindestfrist — sie sollte aber vor oder unmittelbar zum Einzugstermin erfolgen, damit der Vertrag ohne Lücke beginnt. Bei der Abmeldung durch Kündigung gilt die im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist (bei Grundversorgung: zwei Wochen zum Monatsende, bei Sondertarifen oft vier bis sechs Wochen). Ein Umzug ist in der Regel auch ein außerordentlicher Kündigungsgrund, über den einige Anbieter eine kurzfristigere Lösung anbieten — das ist aber keine gesetzliche Pflicht der Anbieter, sondern eine freiwillige Kulanzregel, die sich je Anbieter unterscheidet und vor Kündigung erfragt werden sollte.
Für Mieter gilt: Der Gasvertrag ist grundsätzlich unabhängig vom Mietvertrag. Wer auszieht, muss den eigenen Liefervertrag selbst kündigen — der Vermieter übernimmt das nicht automatisch, außer bei Wärmecontracting (Vermieter liefert Wärme statt eines eigenen Gasanschlusses; in diesem Fall besteht ohnehin kein eigener Gasvertrag und kein Lieferantenwechsel ist möglich). Bei einem regulären Gasanschluss mit eigenem Zähler liegt die Verantwortung für An- und Abmeldung vollständig beim Mieter selbst.
Vor dem Einzug: Zählernummer der neuen Wohnung in Erfahrung bringen (steht am Zähler oder im Übergabeprotokoll), Tarif vergleichen, neuen Vertrag mit Einzugsdatum abschließen. Am Einzugstag: Zählerstand ablesen und mit Foto dokumentieren. Vor dem Auszug: bestehenden Vertrag fristgerecht zum Auszugstermin kündigen oder Übernahme durch Nachmieter klären. Am Auszugstag: Zählerstand erneut ablesen, dokumentieren, im Idealfall vom Nachmieter oder Vermieter bestätigen lassen. Nach dem Umzug: Schlussabrechnung der alten Wohnung und erste Abrechnung der neuen Wohnung auf Plausibilität prüfen.
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