Fast jeder Mietvertrag enthält eine Haftungsreduzierung (CDW), aber oft mit einer erheblichen Selbstbeteiligung. Ob Sie diese auf null reduzieren sollten, hängt von Ihrem Fahrprofil, Ihrem Budget und ggf. Ihrer Kreditkarte ab.
Die Abkürzungen auf dem Mietvertrag wirken auf den ersten Blick verwirrend: CDW, LDW, Super CDW, Vollkasko. Hinter all diesen Begriffen steckt die zentrale Frage: Wer zahlt bei einem Schaden – und wie viel zahle ich selbst?
CDW (Collision Damage Waiver) ist in den meisten Mietpreisen bereits enthalten. Es begrenzt Ihre Haftung bei Fahrzeugschäden – aber meist nicht auf null. Es bleibt eine Selbstbeteiligung, die je nach Fahrzeugklasse und Anbieter zwischen etwa 500 und über 2.000 Euro betragen kann. CDW deckt in der Regel keine Schäden an Felgen, Reifen, Unterboden oder Diebstahl, sofern nicht separat abgesichert.
Super CDW, auch als Full Protection bezeichnet, reduziert Ihre Selbstbeteiligung im Schadensfall auf null. Sie zahlen pro Tag einen Aufpreis. Bei einem Schaden bleiben keine weiteren Kosten für Sie. Wichtig: Prüfen Sie die genauen Bedingungen. Manche Vollschutz-Pakete schließen Schäden an Reifen, Felgen oder der Fahrzeugunterkante aus.
Einige Kreditkarten bieten einen integrierten Mietwagenversicherungsschutz. Dieser kann je nach Kartentyp und Anbieter die Selbstbeteiligung des Vermieters abdecken, wenn Sie den Mietwagen vollständig mit dieser Karte bezahlen. Prüfen Sie die Bedingungen Ihrer Karte genau: Welche Schäden sind abgedeckt? Für welche Fahrzeugklassen gilt der Schutz? Gibt es geografische Ausschlüsse? Bedingungen variieren je Kartenprodukt erheblich.
Super CDW lohnt sich, wenn Sie in unbekanntem Gebiet fahren, mit schwierigen Parksituationen rechnen oder einfach unbesorgt reisen möchten. Für kurze, überschaubare Fahrten und wenn die Kreditkarte einen ausreichenden Schutz bietet, kann die Standard-CDW mit Selbstbeteiligung ausreichen. Wägen Sie Aufpreis und mögliche Schadenskosten sachlich ab.
Unabhängig von Ihrer Versicherungsentscheidung: Dokumentieren Sie den Fahrzeugzustand bei Übernahme mit Fotos und einem kurzen Video von allen Seiten, Dach, Felgen und Innenraum. Lassen Sie alle vorhandenen Schäden im Übergabeprotokoll notieren und vom Mitarbeiter bestätigen. So haben Sie klare Nachweise, falls bei der Rückgabe ein vorher bereits vorhandener Schaden behauptet wird.
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