Fahranfänger und junge Fahrer unter 21 oder 25 Jahren zahlen bei den meisten Mietwagenanbietern einen zusätzlichen Jungfahrer-Zuschlag. Wie hoch der ist und was Sie dagegen tun können – hier erklärt.
Mietwagenanbieter bewerten statistische Unfallrisiken und berechnen jungen Fahrern – besonders unter 25 Jahren – höhere Gebühren. Das ist legal und branchenüblich. Wer die Regeln kennt, kann die Mehrkosten minimieren.
Versicherungsstatistiken zeigen, dass jüngere Fahrer im Durchschnitt häufiger in Unfälle verwickelt sind. Mietwagengesellschaften wälzen dieses Risiko in Form eines Tageszuschlags um. Das Mindestalter für die Fahrzeuganmietung liegt bei den meisten Anbietern bei 18 bis 21 Jahren – Fahrzeuge in höheren Klassen (Oberklasse, SUV, Cabriolets) werden oft erst ab 25 Jahren vermietet.
Der Zuschlag variiert je nach Anbieter, Fahrzeugklasse und Standort erheblich: Typisch sind 10 bis 30 Euro pro Tag, bei Premium-Fahrzeugen auch mehr. Bei einer Wochenbuchung summiert sich das auf 70 bis 210 Euro zusätzlich. Vergleichen Sie Anbieter konkret für Ihr Alter und Ihre gewünschte Fahrzeugklasse.
Kleinwagen, Kompaktklasse und Mittelklasse werden meist schon ab 18 oder 21 Jahren vermietet. Oberklasse, Sportwagen, Cabrios und Vans sind häufig erst ab 23 oder 25 Jahren buchbar. Planen Sie Ihre Fahrzeugwahl entsprechend – ein Upgrade auf eine höhere Klasse kann scheitern, wenn Sie die Altersanforderung nicht erfüllen.
Vergleichen Sie gezielt Anbieter, die für Jungfahrer günstigere Konditionen bieten. Wählen Sie ein kleineres Fahrzeug, um Zuschlag und Grundpreis zu senken. Prüfen Sie, ob eine Buchung über einen Vergleichsdienst günstigere Jungefahrer-Tarife bietet als die direkte Anbieter-Website. Planen Sie früh – günstige Tarife sind häufig als Frühbucher-Angebot verfügbar.
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