Jedes Jahr zum Jahreswechsel lohnt sich ein Blick auf die eigene Kfz-Versicherung. Wer die Fristen kennt, kann ohne Risiko wechseln und seine Schadenfreiheitsklasse mitnehmen.
Die meisten Kfz-Versicherungsverträge laufen zum Kalenderjahr und verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat zum Vertragsende – bei einem Vertragsende zum 31. Dezember muss die Kündigung also spätestens am 30. November beim Versicherer vorliegen, nicht nur abgeschickt sein. Wer diesen Termin verpasst, bleibt für ein weiteres Jahr gebunden.
Unabhängig vom Stichtag 30. November besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Versicherer den Beitrag erhöht – etwa durch eine veränderte Regionalklasse oder Typklasse. In diesem Fall kann der Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erhöhungsmitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung gekündigt werden, auch mitten im Jahr. Ein Halterwechsel des Fahrzeugs begründet ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht.
Eine der häufigsten Sorgen beim Versicherungswechsel: Verliere ich meine erarbeitete Schadenfreiheitsklasse? Nein – der neue Versicherer übernimmt die SF-Klasse anhand einer Schadenfreiheitsbescheinigung des bisherigen Versicherers, solange der neue Vertrag nahtlos an den alten anschließt. Diese Bescheinigung wird in der Regel automatisch zwischen den Versicherern ausgetauscht oder kann beim alten Versicherer angefordert werden.
Der günstigste Tarif ist nicht automatisch der beste. Neben dem Preis lohnt sich ein Blick auf Werkstattbindung, Rabattschutz (ein Schaden pro Jahr führt nicht automatisch zur Rückstufung) und die Mallorca-Police für Auslandsfahrten mit Mietwagen.
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Zum Kfz-Versicherungsvergleich →Stand: 28.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr, Einzelfall prüfen. Vergleich bereitgestellt in Kooperation mit TARIFCHECK24 GmbH; bei Vertragsabschluss über den verlinkten Vergleich erhalten wir eine Provision – für Sie entstehen dadurch keine Nachteile.